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DSA-Checkliste für Forenbetreiber: Diese Pflichten gelten für dein Forum

Veröffentlicht am

Stand: 25. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst die Pflichten aus dem Verordnungstext zusammen. Ob und wie sie für dein Forum gelten, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel lass dich von einer Fachperson beraten.

Gilt der DSA für mein Forum?

Sehr wahrscheinlich ja. Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, kurz DSA) gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig für alle Vermittlungsdienste in der EU. Ein Forum speichert Beiträge im Auftrag seiner Nutzer und ist damit ein Hostingdienst. Weil es diese Beiträge öffentlich verbreitet, ist es in der Regel auch eine Online-Plattform.

In Deutschland ergänzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) den DSA seit dem 14. Mai 2024. Zuständig für die Aufsicht ist die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle für digitale Dienste.

Offen ist, ob ein rein privates Forum ohne Einnahmen und ohne Werbung erfasst ist, denn der DSA gilt für Dienste, die „in der Regel gegen Entgelt“ erbracht werden. Schon Werbebanner oder Spenden können das ändern. Die Grundpflichten sind überschaubar, deshalb lohnt es sich meist, sie einfach umzusetzen.

Welche Pflichten gelten für jedes Forum?

Kontaktstelle für Behörden (Art. 11)

Kontaktstelle für Nutzer (Art. 12)

Kontaktstelle für Behörden und für Nutzer dürfen dieselbe sein.

Angaben zur Moderation in den Nutzungsbedingungen (Art. 14)

Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16)

Jede Person muss mutmaßlich rechtswidrige Inhalte melden können, nicht nur angemeldete Mitglieder.

Begründung bei Einschränkungen (Art. 17)

Wenn du Inhalte oder Nutzer einschränkst, musst du das den Betroffenen begründen. Gemeint sind das Entfernen oder Ausblenden von Inhalten, eine eingeschränkte Sichtbarkeit sowie das Sperren oder Schließen von Konten.

Die Pflicht gilt nur, wenn dir elektronische Kontaktdaten der betroffenen Person bekannt sind. Für irreführende kommerzielle Massen-Inhalte, also typischen Spam, gilt sie nicht (Art. 17 Abs. 2).

Meldung an Behörden bei Gefahr für Leben oder Sicherheit (Art. 18)

Welche Ausnahmen gelten für kleine Foren?

Für Klein- und Kleinstunternehmen gibt es deutliche Erleichterungen. Gemeint sind Betreiber mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (Empfehlung 2003/361/EG). Das trifft auf fast alle Foren zu.

Größere Betreiber, etwa Foren von Unternehmen oder Verlagen, brauchen zusätzlich unter anderem ein internes Beschwerdemanagementsystem (Art. 20) und einen Transparenzbericht (Art. 15 und 24).

Die Pflichten aus Art. 11, 12, 14, 16, 17 und 18 gelten für alle, auch für Kleinstunternehmen.

Und was ist mit Cookies?

Cookies sind kein Thema des DSA, werden aber oft im selben Atemzug gefragt. In Deutschland regelt sie § 25 TDDDG: Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät brauchst du eine Einwilligung, außer es ist für den Dienst, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, unbedingt erforderlich. Login- und Sitzungscookies eines Forums gehören in der Regel dazu, Statistik- und Werbecookies nicht.

Was deckt XenForo selbst ab?

Von den Pflichten oben deckt XenForo von Haus aus keine vollständig ab:

Ich entwickle dafür gerade ComplyGuard, ein Add-on für XenForo. Es ist noch nicht veröffentlicht.

Quellen